Medikamente
Ein Medikament (lateinisch medicamentum - das Heilmittel) ist ein Arzneimittel, das in bestimmter Dosierung zur Heilung, Vorbeugung oder Linderung einer Krankheit dient.
Der Begriff Arzneimittel schließt alle Medikamente ein, geht aber über den Begriff eines Medikamentes hinaus: Von Medikamenten abzugrenzen sind Arzneimittel zur Diagnose von Erkrankungen und körperlichen Zuständen (Diagnostika) und Arzneimittel, die dem Ersatz von Körperflüssigkeiten dienen. Blutpräparate oder Diagnostika wie beispielsweise Kontrastmittel sind zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Umgangssprachlich wird das Wort Arzneimittel jedoch häufig synonym mit Medikament verwendet.
Das Rezept ist die formelle, d.h. schriftliche Aufforderung eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes an eine Apotheke zur Belieferung des Patienten z. B. mit Medikamenten. Durch Kassenmitgliedschaft des Patienten kann der Kostenersatz für den Apotheker evtl. vertraglich geregelt sein. Ebenso gelten bei Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen für bestimmte Wirkstoffe Arzneimittel-Rabattverträge, welche regeln, dass Arzneimittel bestimmter Arzneimittelhersteller abgegeben werden müssen. Die Apotheke unterliegt in der Regel dem Kontrahierungszwang (kann das Vertragsangebot nicht ablehnen) und muss die Verordnung unverzüglich liefern. Der Apotheker informiert den Patienten über Details der Anwendung im Sinne des Arztes und klärt über die Zusammensetzung und Wirkungsweise der Wirkstoffe auf. Während heutzutage meistens Fertigarzneimittel verordnet werden, waren es früher so gut wie immer individuell vom Apotheker anzufertigende Arzneien.
Die Arzneimittelinformation ist der ganze Prozess der Beschaffung, Handhabung, Bearbeitung und Weitergabe von arzneimittelbezogenen Informationen. Eine Packungsbeilage bzw. der Beipackzettel ist das gefaltete Blatt Papier, das Fertigarzneimitteln beigelegt ist und die für den Verbraucher wichtigen Informationen, also Gegenanzeigen, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder anderen Stoffen, leichte oder schwere, häufige oder seltene oder sehr seltene Nebenwirkungen, die Möglichkeit einer Schockreaktion oder leichter oder schwerer allergischer Reaktionen, über den Zweck und die korrekte Dosierung und Zeitpunkt der Einnahme und sonstige Angaben zur Anwendung enthält.
Bei der Selbstmedikation liefert der Apotheker oder die Drogerie dem Kunden Stoffe, die dieser auf eigene Verantwortung benutzt. Die Aufklärung erfolgt entsprechend. Durch Gesetz ist zum Schutze der Kunden festgelegt, welche Medikamente die Apotheke nur auf Grund eines Rezepts aushändigen darf und welche zum freien Verkauf angeboten werden können.



